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Druckbehälterprüfung im laufenden Betrieb ohne Demontage?

Druckspeicherprüfung! Die Haftung liegt beim Unternehmer / Betreiber

von M. Bartsch

Um die Sicherheit der Anlagen sicherzustellen, müssen Druckgeräte und Anlagen die solche Bauteile enthalten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen werden. Jetzt Infos holen und Haftung reduzieren

Prüfung ganz ohne „Druck“

Seit dem Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes wird das Ergebnis jeder Prüfung der Zentralen Überwachungsstelle (ZÜS) auf ein Anlagenkataster gemeldet. Alle prüfpflichtigen Anlagen eines Bundeslandes sind darin erfasst, wodurch eine zentrale Überwachung der Prüffristen möglich wird. Findet eine Prüffrist nicht rechtzeitig statt, können von der zuständigen Behörde Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog verhängt werden.

Vor der ersten Inbetriebnahme müssen die Druckspeicher dementsprechend den Prüffristen entsprechend, geprüft werden. Bei Druckgeräten der Kategorie II oder höher ist eine Prüfung der ZÜS (z.B. TÜV) notwendig. Damit die Fristen der wiederkehrenden Prüfung eingehalten werden, ist es wichtig, eine sichere Organisationstruktur einzurichten. Alle Prüfzeugnisse müssen gut verwahrt werden und zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Prüfung zur Hand sein.

Druckspeicherprüfungen der Kategorie III oder höher werden von der ZÜS durchgeführt und Druckspeicherprüfungen der Kategorie II werden durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ durchgeführt. Beide Prüfungen gliedern sich in eine innere und Festigkeitsprüfung.

Wird die innere Prüfung bestanden, wird der Speicher mit Flüssigkeit gefüllt und mit Prüfdruck beaufschlagt. Dabei wird der Druckbehälter auf Beschädigungen und Schwachstellen überprüft. Nachdem die Festigkeitsprüfung erfolgreich durchgeführt wurde, wird der Speicher mit Stickstoff gefüllt und kann wieder in die Anlage eingebaut werden.

Vor der Wiederinbetriebnahme muss jedoch die Anlage gemäß §14 BetrSichV von einer „zur Prüfung befähigten Person“ geprüft werden. Für Druckgerät der Kategorie III oder höher ist zusätzlich eine Anlagenprüfung durch die ZÜS notwendig.

Mit dem neuen „ID-E“ Prüfverfahren ist dies nun endlich vorbei!

Der TÜV Thüringen hat ein neues Prüfverfahren entwickelt, bei dem der Druckspeicher nicht aus der Anlage ausgebaut und zerlegt werden muss. Es ist die derzeit schnellste Prüftechnologie.

Die ID-E-Prüfung erfolgt in der Regel im laufenden Anlagenbetrieb

Wir bieten dieses Prüfverfahren als Partner des TÜV Thüringen an.

Keine technische Vorbereitung

Dank dem neuen Druckbehälter-Prüfverfahren ID-E müssen Betreiber keine besonderen Vorbereitungen für die wiederkehrende Prüfung einplanen.
Nur ein Zugang zu dem Druckspeicher ist erforderlich.

Kein Ausbau der Druckbehälter

Das lästige Ausbauen für die notwendige Druckbehälterprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ist nicht mehr erforderlich. Nur ein Zugang zu dem Speicher reicht aus um die wiederkehrende Prüfung durchzuführen.

Prüfung im laufenden Betrieb

Mit dem neuen Prüfverfahren ID-E ist es möglich, die Druckbehälterprüfung im laufenden Betrieb Ihrer Anlage durchzuführen.

Keine §14 Prüfung nach BetrSichV

Durch das Prüfverfahren ID-E ist nach der Druckbehälterprüfung KEINE zusätzliche Prüfung nach §14 der BetrSichV notwendig. Dies erspart Ihnen zusätzliche Kosten.

Sie sparen Kosten & wertvolle Zeit

Das Prüfverfahren ID-E ist derzeit die schnellste Prüftechnologie. Zeitersparnis = Kostenersparnis.

Diese Druckbehälter-Ersatzprüfungen liefern Ihnen die Antworten.

Jetzt sind Sie dran.

Möchten auch Sie Ihre Druckbehälterprüfung im laufenden Betrieb vornehmen und dadurch Zeit und Kosten sparen?

Ja, ich will durch die Druckbehälterprüfung im laufenden Betrieb Zeit & Kosten sparen!

Machen Sie den kostenlosen Check, ob das ID-E Prüfverfahren nach §14 der BetrSichV schon in Ihrer Umgebung verfügbar ist.


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