FM HM-015 Fachausschuss Hydraulikschlauchleitungen
von M. Bartsch
Haben Sie Ihre Prüf-, und Wechselintervalle schon festgelegt, die Dokumentationen erstellt?
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §3(6) BetrSichV sind Sie verpflichtet diese zu erstellen.
Riskieren Sie keine Bußgelder die in die tausende gehen!
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Viel Erfolg