
DGUV 113-020
Pflicht-Fortbildung für zur Prüfung befähigte Personen nach BetrSichV
Durch die schnelle technische Entwicklung wachsen die Anforderungen an hydraulische Systeme und die Menschen, die mit ihnen arbeiten, beinahe täglich. Für den sicheren Umgang mit hydraulischen Anlagen sind daher stetige Weiterbildungen notwendig.
Befähigte Personen, die Prüfungen an Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen vornehmen, sind nach geltender TRBS 1203 (Technische Regeln zur Betriebssicherheit) zur Weiterbildung verpflichtet.
Somit sind befähigte Personen für Hydraulik-Schlauchleitungen angehalten, ihre Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften, Druckgefährdungen und Sicherheitsregeln für Hydraulikflüssigkeiten regelmäßig aufzufrischen.
Dazu gehört auf der einen Seite die Durchführung von mehreren Prüfungen im Jahr und auf der anderen Seite die ständige Auffrischung der Kenntnisse zum Stand der Technik, der technischen Regelwerke sowie weiterer Vorschriften aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger oder des betrieblichen Arbeitsschutzes.
In unserem 1/2-tägigen Auffrischungskurs machen wir Sie mit allen Neuerungen vertraut, bringen Sie auf den aktuellen Stand der Technik und ergänzen Ihr Wissen im Bereich der Sicherheitsregeln. Gemeinsam werten wir Schadensereignisse aus und besprechen aktuelle Prüfverfahren.
Melden Sie sich jetzt an und profitieren Sie von unseren Erfahrungen.
Weitere Details zu den jeweiligen Seminar-Inhalten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Termin.
3Plus-Aktion: Ab der dritten Anmeldung aus Ihrem Unternehmen zu einem Seminartermin 2018/2019 gewähren wir einen Rabatt von 10 % für den dritten und jeden weiteren Teilnehmer. Der Rabatt wird in der Auftragsbestätigung automatisch berücksichtigt.