Hydraulik Notfall Hilfe
 
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Gefährdungsbeurteilung

Als Betreiber von Hydraulikanlagen haben Sie die Pflicht, Ihre Schlauchleitungen mind. 1 * jährlich von einem Sachkundigen oder neu "befähigte Person" begutachten und dokumentieren zu lassen. Hierbei liegen Zugrunde der §3, §10, §11 der BetrSichV. § 3: Erstellung einer Gefährdungsanalyse § 10: Prüfung nach Art und Umfang § 11: Dokumentation Somit haben Sie die Chance, nicht alle Leitungen auf einmal wechseln zu müssen. Aufgrund Ihrer Beurteilung und der Festlegung der Prüffristen erneuern Sie die Leitungen. Maßgeblich für den Wechsel ist jedoch auch die Betriebsanleitung der Maschine (zb. Wechselintervalle alle 3 Jahre) die dann Vorrang hat. Gerne lassen wir uns als "befähigte Person" für Ihr Unternehmen benennen, und übernehmen für Sie die Dienstleistung. Desweiteren erstellen wir für Sie die komplette Gefährdungsbeurteilung, die Prüfung und die schriftliche Dokumentation wie oben genannt. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch auf Wunsch ein Angebot für den Wechsel der beanstandeten Schlauchleitungen. Wir informieren Sie gerne und nennen Referenzen. Ganz einfach Hydrobar - mit Druck entspannter umgehen !