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Sicherheitstechnische Bewertung von bestehenden Druckbehälteranlagen

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Sicherheitstechnische Bewertung Ihrer Hydraulikschlauchleitung gemäß § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 BetrSichV

Am 01/01/2003 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten.
Diese Verordnung löste u.a. die Druckbehälterverordnung ab.
Durch die Verordnung wird Ihnen als Betreiber vom Gesetzgeber die Verpflichtung übertragen das Sicherheitsniveau Ihrer bestehenen Hydraulikanlagen festzustellen und eine Sicherheitstechnische Bewertung durch eine "befähigte Person" Ihres bestehenden Hydrauliksystems erstellen zu lassen.
Diese Sicherheitstechnische Bewertung muss bis spätestens 31/12/2007 in Ihrem Hause vorliegen.

Als neutraler und kompetenter Partner zum Thema Hydrauliksystem und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stehen wir Ihnen bei der Erstellung dieser Sicherheitstechnischen Bewertung gerne zur Seite.

Wegweiser durch die Richtlinie 97/23/EG
Welche Konsequenzen ergeben sich für den Betreiber ?
 

  • Der bisher in Deutschland vorgeschriebene Sicherheitsstandard ist nicht mehr automatisch garantiert.
  • Betreiber müssen sich im Rahmen ihrer Betriebsverantwortung über die Qualität der Geräte im Klaren sein.
  • Zeitpunkt und Umfang der betriebsbegleitenden Prüfungen orientieren sich an der nachgewiesenen Qualität des Hydrauliksystems
  • Dies sollte bereits durch Spezifizierung der Anforderungen bei der Bestellung berücksichtigt werden.


 

 
     

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