Gefährdungsbeurteilung für Hydraulikschläuche nach §3, §10, §11 BetrSichV, BGR237, ZH1/74
Hier spielt die Dokumentation ebenfalls eine erhebliche Rolle. Beispiel Arbeitsunfall: Ein Angestellter wird aufgrund eines Defekts an einer Anlage verletzt. Gewerbeaufsichtsamt oder Staatsanwaltschaft werden feststellen müssen, ob die Unfallursache auf eine verletzte Aufsichtspflicht zurückzuführen ist. Der Vorfall geht in eine privatrechtliche Haftung über, im Rahmen derer ein Geschäftsführer persönlich belangt werden kann. Anhand der Dokumentation Arbeitssicherheit, in der sämtliche Vorfälle aufgezeichnet sind, kann die Geschäftsführung den Nachweis ihrer gewahrten Aufsichtspflicht erbringen. Wissen Sie wie eine Gefährdungsbeurteilung aussieht? Was muss konkret enthalten sein? Wer darf diese erstellen? Nutzen Sie jetzt unser Know-How. Wir betreuen über 1000 Hydraulikanlagen unserer Kunden seit Jahren nach BGR 237 (früher ZH1/74) Gerne lassen wir uns als "befähigte Person" für Ihr Unternehmen benennen und übernehmen für Sie den kompletten Service der Gefährdungsbeurteilung nach BGR237. Wir senden ihnen schnellstens ein preiswertes Angebot für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Anschließend führen wir die Prüfungen durch, und erstellen die schriftliche Dokumentation. Aufgrund der Beurteilung und der Festlegung der Prüffristen und Wechselintervalle erneuern Sie die Hydraulik Schlauchleitungen. Dies führt zu einer Optimierung der Wartung / Instandhaltung Ihrer Hydraulikanlage und schützt vor ungewollten Ausfallzeiten. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch auf Wunsch ein Angebot für den Wechsel der beanstandeten Schlauchleitungen, incl. der fachgerechten Entsorgung der Altschläuche Gerne nennen wir Ihnen Referenzen. Rufen Sie uns jetzt an 07031/4994-0 |
